Präventions-
konzept zum
Kinderschutz

 

Das Präventionskonzept ist ein wesentlicher Baustein zum Schutz unserer uns anvertrauten Kinder vor allen Formen von Grenzüberschreitungen auch unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit.
Weitere Inhalte unserer Konzeption wie unser Bild vom Kind, die Partizipation oder unser Beschwerdemanagement bilden ebenfalls eine wichtige Grundlage des Schutzkonzeptes und ist in der Konzeption bereits verankert.

Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Transparenz, Sensibilisierung und Achtung der  Kinderrechte tragen maßgeblich zur Qualität unserer Arbeit bei.

 

Verhaltenskodex

 

Der Verhaltenskodex wurde gemeinsam mit dem Team erarbeitet und ist jedem Teammitglied bekannt. Er beschreibt konkrete Verhaltensweisen in der täglichen Arbeit gegenüber Kindern und ist für alle Mitarbeiter verpflichtend. Der Kodex wird mindestens einmal jährlich systematisch überprüft, gegebenenfalls ergänzt und aktualisiert.

Pädagogisch-korrektes Verhalten

Unter pädagogisch korrektem Verhalten verstehen wir wertschätzende Verhaltensweisen, die Kindern ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen geben. Zudem Verhaltensweisen, die Kindern nicht unbedingt gefallen, pädagogisch jedoch richtig bzw. notwendig sind (z.B. das Einhalten von Regeln).

  • Positive Grundhaltung gegenüber dem Kind
  • Verlässliche Strukturen
  • Transparenz
  • Exploration der Kinder durch Ermutigung unterstützen
  • Emotionale Nähe und Zuwendung, bedürfnisgerechtes Verhalten
  • Freundliche emotional warme Kommunikation
  • Unterstützung des Kindes in der Emotionsregulation/ Stressreduktion
  • Assistenz und Hilfe zur Selbsthilfe

Grenzverletzungen

Grenzverletzende Verhaltensweisen sind pädagogisch kritisch und für die Entwicklung von Kindern nicht förderlich. Sie müssen im Team geklärt werden, weil sie Kinder verletzen.

Oft handelt es sich um Überreaktionen oder unreflektierte, unbewusste, unabsichtliche Verhaltensweisen von Fachkräften.
Wir wünschen uns von Kolleg*innen, Kindern und Familien auf solche Vorkommnisse hingewiesen zu werden, damit wir aus Fehlern lernen können. Fehler diskutieren wir sachlich und kollegial. Vielmehr versuchen wir die Bedingungen, die Grenzverletzungen begünstigen, zu verstehen und zu ändern. 

  • Grenzverletzungen im Beziehungsverhalten
    • Kinder ignorieren
    • Verabredungen und Zusagen nicht einhalten
    • Kinder bevorzugen – „Lieblingskinder“
    • Emotionale Zuwendung und Trost verweigern
    • Vorurteile gegenüber Kindern
  • Grenzverletzungen im Kommunikationsverhalten
  • Kinder anschreien
  • Kinder nicht ausreden lassen
  • Kinder rumkommandieren
  • Kinder vorführen, vor anderen lächerlich machen
  • Abwertende Bemerkungen, abstoßendes Verhalten zeigen z.B. Ekel
  • Grenzverletzungen der Privat/Intimsphäre
    • Missachtung der Intimsphäre z.B. Toilettentür öffnen, ein Kind ohne Kommunikation ausziehen.
    • Pflegesituation in einem unzureichend geschützten Bereich
    • Unangekündigter Körperkontakt z.B. Nase und Mund abwischen
    • Wickeln durch fremde Person
    • Wickelwunsch des Kindes nicht berücksichtigen
  • Pädagogisches Fehlverhalten
    • Kinder über- und unterfordern
    • Kindern nichts zutrauen: „Du kannst das eh nicht!“
    • Kinder überbehüten
    • Autoritäres Erwachsenenverhalten
    • Regellosigkeit
    • Kinder diskriminieren/ erniedrigen/ ausschließen
    • Kinder bloßstellen z.B. Vorlieben des Kindes auslachen
    • Kinder vergleichen
    • Körperliche Eingriffe wie Festhalten und Packen des Kindes (Ausnahme Bewahren des Kindes vor einer Gefahrensituation)
    • Explorationsverhalten eindämmen („Du darfst Dich nicht schmutzig machen!“)
    • Strafende Maßnahmen statt pädagogischer Konsequenzen

 Grenzübertritte

    Bei grenzüberschreitendem Verhalten nutzt der Erwachsene seine Macht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse. Dieses Verhalten ist immer falsch, pädagogisch nicht zu rechtfertigen und muss angezeigt werden. Wichtig ist, dass das Team bei Grenzübertritten klar Position bezieht, eine zeitnahe Intervention stattfindet und Wiederholung verhindert wird. Grenzübertritte sind unmittelbar der Leitung zu melden. Außerdem besteht eine Meldepflicht an das Jugendamt nach § 47 SGB VIII. 

    • Seelische Vernachlässigung und Gewalt/ psychische Grenzübertritte:
      • Angst machen, Ängste ignorieren.
      • Verbal demütigen und beleidigen, drohen.
    • Körperliche Vernachlässigung und Gewalt/ physische Grenzübertritte:
      • Zwang und Druck gegenüber dem Kind in jeglicher Form z.B. Kinder einfach auf Toilette setzen, zum Essen oder Schlafen zwingen.
      • Grundbedürfnisse missachten z.B. Essen verbieten, vom Schlafen abhalten.
      • Schlagen, anspucken, kneifen, treten, schütteln, beißen, packen.
      • „Wie Du mir, so ich Dir!“ z.B. Kind zurückbeißen.
      • Kinder unbegründet festhalten.
      • Kinder fixieren, einsperren.
    • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht:
      • Kinder vergessen.
      • Kinder vernachlässigen (z.B. nicht wickeln, unpassende Kleidung, unangemessen lang unbeaufsichtigt lassen).
      • Hilfemaßnahmen unterlassen/ verweigern.
      • Gefahren außer Acht lassen.
      • Unzureichende Befriedigung körperlicher und seelischer Bedürfnisse.
      • Datenschutz missachten.
    • Sexualisierte Gewalt/ Sexuelle Grenzübertritte:
      • Körperliche Nähe erzwingen.
      • Intimsphäre missachten.
      • Sensible Körperteile ohne pflegerische Notwendigkeit anfassen.
      • Kinder küssen.

     

     

     

     

    Sexual-
    pädagogisches
    Konzept

     

    Die kindliche Sexualentwicklung ist ein Teil der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und beginnt bereits mit der Geburt. Kinder lernen durch eigene Erfahrungen, Reaktionen ihrer Umwelt und Vorbilder.
    Im Krippenalter geht es vornehmlich um das Spüren und Entdecken des eigenen Körpers. Das Kind lernt, dass es mehr als ein Geschlecht gibt und ordnet sich einem Geschlecht zu. Es beginnt seine Körperteile zu erforschen und zu benennen. Es erlebt seine Selbstwirksamkeit und möchte Nein sagen können.
    Bei Kindergartenkindern bezieht sich die Sexualität nicht mehr nur auf den eigenen Körper. Entwicklung passiert durch den Kontakt mit anderen Kindern. Kinder erlernen soziale Regeln und entwickeln die erste Körperscham.
    Im täglichen Miteinander erleben wir und die Kinder vielfältige Momente, in denen uns kindliche Sexualität und deren Entwicklung begegnen und herausfordern. Für uns bedeutet eine gute Sexualerziehung, den Kindern mit Akzeptanz und einer wertfreien Haltung zu begegnen. Unter Berücksichtigung der kindlichen Entwicklung und dem Alter der Kinder, gehen wir offen, transparent und respektvoll mit dem Thema um und begleiten die Kinder in ihrem Prozess.
    Unser Ziel ist, dass die Kinder einen verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst und anderen erlernen. Wir möchten die Kinder darin stärken, selbst über ihren Körper zu bestimmen. Weiter sollen die Kinder lernen, sich im Alltag zu behaupten und abzugrenzen, aber auch die Grenzen des Anderen zu respektieren. Wir unterstützen die Kinder dabei, ihren eigenen Körper wahrzunehmen und einen selbstbewussten und unbefangenen Umgang mit ihm zu entwickeln. Sie sollen lernen, ihre eigenen Gefühle zu spüren und besser einordnen zu können. Somit können sie eigene Grenzen erfahren und ein positives Selbstbild entfalten. Damit legen wir eine wichtige Grundlage für einen gelingenden Kinderschutz.
    Wir begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung in dem wir ihnen mit Wohlwollen und Wertschätzung begegnen. Es ist uns ein wichtig, den Kindern sichere Räume und Spielmaterialien für ihre Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Förderung der Sprachfähigkeiten verhilft den Kindern zudem, über eigene Bedürfnisse zu sprechen und Grenzverletzungen zu benennen. Wir beantworten Fragen der Kinder behutsam und vermitteln ein altersgerechtes Sachwissen. Um ein gutes soziales Miteinander zu ermöglichen, haben wir klare Regeln definiert.

    Unsere Haltung

    • Wir begegnen den Kindern mit Akzeptanz und einer wertfreien Haltung.
    • Wir gehen offen, transparent und respektvoll unter Berücksichtigung der kindlichen Entwicklung und dem Alter der Kinder mit dem Thema „Kindliche Sexualentwicklung“ um und begleiten die Kinder in ihrem Prozess.
    • Wir nehmen die Grenzen des Kindes, aber auch die eigenen Grenzen, wahr.
    • Wir achten auf Signale des Kindes und erkennen diese an.
    • Bei unklaren Situationen und Unsicherheiten holen wir uns Unterstützung bei Kollegen.

    Ziele

    • Wahrnehmen des eigenen Körpers und ein selbstbewusster und unbefangener Umgang damit.
    • Selbstbestimmung über den eigenen Körper.
    • Eigene Gefühle spüren, einordnen und benennen.
    • Eigene Grenzen wahrnehmen, Grenzen akzeptieren.
    • Entfaltung eines positiven Selbstbildes.
    • Förderung der Sprachfähigkeiten.

     

    Leitfaden zum Umgang

     

    Umgang mit Nacktheit

    • Die Kinder dürfen sich im Spiel bis auf die Unterhose ausziehen, am besten im geschützten Raum, Kinder im Blick behalten.
    • Baden und Planschen nur in Bade- oder Unterhose.
    • Darauf achten, dass die Kinder sich in geschützter Atmosphäre umziehen können, keine Blicke von außen möglich sind.

    Umgang mit Selbststimulation
    Kinder bauen dadurch Spannungen ab und bringen sich selbst in ein wohliges Gefühl.

    • Befinden sich die Kinder in einer Umgebung, in der die Privatsphäre der Kinder geschützt ist, lassen wir dies zu.
    • Wir reagieren wertfrei, vermitteln aber dem Kind, dass dies etwas ganz Intimes ist und nicht in den öffentlichen Raum gehört.
    • Ggf. bieten wir dem Kind einen geschützten Raum an.
    • Exzessive Selbststimulation kann als Hilferuf des Kindes gesehen werden und bedarf weiterer Maßnahmen (z.B. Beratung durch Beratungsstelle).

    Umgang mit Doktorspielen

    • Das Spiel muss auf Freiwilligkeit beruhen.
    • Kinder sollen den gleichen Alters- bzw. Entwicklungsstand haben – Machtgefälle wird vermieden.
    • Es darf nichts in Körperöffnungen gesteckt werden.

    Wickelsituation

    • Wickeln im blickgeschützten Raum.
    • Kinder werden nur von festem Personal gewickelt, keine neuen Mitarbeiter, Praktikanten.
    • Kinder entscheiden selbst von wem und wie sie gewickelt werden.
    • In der Eingewöhnungsphase findet eine schrittweise Übergabe von den Eltern an die Bezugserzieherin statt.
    • Wenn Kinder überhaupt nicht gewickelt werden wollen, wird dies nur akzeptiert, wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.

    Prävention

     

    Der Text zu unseren präventiven Maßnahmen zum Kinderschutz wird noch erarbeitet.