Qualitäts-entwicklung und
-sicherung
Qualitätsentwicklung und -sicherung
Pädagogisch wertvolle Arbeit kann nur gelingen, wenn jede Erzieherin bereit ist sich ständig weiterzubilden, ihre eigene Arbeit zu reflektieren und mit viel Freude und Engagement den Kindergartenalltag zu gestalten. Ebenso ist es erforderlich, sich ständig weiter zu entwickeln und wechselnde Bedingungen zu berücksichtigen.
Um dies alles leisten zu können, haben wir folgende Maßnahmen in Bezug auf § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ergriffen:
Personelle Maßnahmen
- Regelmäßige Vor- und Nachbereitungszeiten jeder pädagogischen Mitarbeiterin:
- Planung, Vorbereitung und Reflexion der täglichen Arbeit mit den Kindern.
- Auswertung und Dokumentation von Beobachtungen.
- Entwicklungseinschätzung nach „Beller und Beller“.
- Führen von Portfolios – Festhalten von Bildungs- und Entwicklungsprozessen der Kinder.
- Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit mit den Eltern.
- Vorbereitung und Dokumentation von Elterngesprächen.
- Auseinandersetzung mit Fachliteratur und neuen Erkenntnissen.
- Wöchentliche Dienstbesprechungen des pädagogischen Teams mit folgenden Inhalten:
- Pädagogische Inhalte:
- Austausch/ Informationsweitergabe bezüglich der Gruppensituationen.
- Lösungs- und stärkenorientierte Fallbesprechungen.
- Planung der päd. Arbeit.
- Konzeptionelle Arbeiten z.B. Erarbeitung von Leitlinien.
- gegenseitige Hilfestellung bei Problemsituationen – Kollegiale Beratung.
- Reflexion der Arbeit am Kind, mit den Eltern, dem Team.
- Organisatorische Inhalte:
- Planung von Veranstaltungen, Elternabenden, Festen.
- Projektplanung, Planung von Aktivitäten.
- Weitergabe von Informationen.
- Besprechung Dienstplan.
- Zwei Planungstage / Konzeptionstage für das Gesamtteam pro Jahr.
- Fortbildungen:
- BEP-Fortbildungen im Gesamtteam.
- Möglichkeit zur Teilnahme an individuellen Fortbildungen.
- Regelmäßige Supervision im Klein-, Gesamt- und Leitungsteam.
- Regelmäßige Mitarbeitergespräche mit Leitung.
- Pädagogische Inhalte:
Zusammenarbeit mit den Eltern
- Regelmäßige Themen- und Infoelternabende.
- einmal jährlich ein Entwicklungsgespräch pro Kind mit den Eltern.
- Tägl. „Tür- und Angelgespräche“.
- Regelmäßiger Austausch zwischen Elternvertretern und Leitungsteam.
- Dokumentation der täglichen Arbeit durch Aushänge und Fotos.
Zusammenarbeit mit dem Träger
- Wöchentlicher Austausch zwischen Bürgermeister und Leitung
- Der Träger steht jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
- Teilnahme des Leitungsteams an ALOK-Treffen.
- Regelmäßiger Austausch mit der Fachaufsicht.
- Beratung durch externe Stellen (z. B. Beratungsstelle für Kinder, Eltern und Jugendliche des Odenwaldkreises, Gesundheitsamt etc.)
- Besuch von Informationsveranstaltungen.
- Kooperation mit der Grundschule Mossautal.
Weitere Maßnahmen
- Regelmäßige Begehungen mit Fachaufsicht, Unfallkasse, TÜV etc.
- Ausbildung von Praktikanten zur Staatlich anerkannten Erzieher.
Unser Beschwerde-management
Wo viele Menschen ein und ausgehen, gibt es viele verschiedene Meinungen und Wahrnehmungen. Oft müssen Entscheidungen getroffen werden, die nicht für jeden passen. Wir sind offen für Rückmeldungen und konstruktive Kritik und wünschen uns, dass Sie direkt auf uns zukommen, falls Sie unzufrieden sind. Denn im persönlichen Gespräch kann schon gleich manche Unklarheit aus dem Weg geräumt werden.
Nehmen Sie jedoch Situationen wahr, die inakzeptabel für Sie ist und/oder Grenzen überschreitet, wird aus einer Unzufriedenheit eine Beschwerde. Auch dafür haben wir ein offenes Ohr, denn auch uns geht es um das Wohl der Kinder.
Aus diesem Grund haben wir ein Beschwerdemanagement für unser Haus entwickelt. Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde schriftlich oder persönlich an die Bezugserzieherin, an die Elternvertreter oder direkt an die Leitung zu wenden. Das gesamte Verfahren wird schriftlich protokolliert und Zielvereinbarungen festgehalten. Auch Mitarbeiter steht dieses Verfahren offen.
Schritt 1: Die Eltern geben die Beschwerde an die Bezugserzieherin, optional an die Elternvertreter weiter.
- Gespräch mit den Beteiligten, direkte Lösung möglich > Verfahren beendet.
- Gespräch mit den Beteiligten, keine direkte Lösung möglich > es folgt Schritt 2.
Schritt 2: Die Kita-Leitung wird hinzugezogen.
- Terminiertes Gespräch mit allen Beteiligten, Beschwerde kann gelöst werden > Verfahren beendet.
- Terminiertes Gespräch mit allen Beteiligten, Beschwerde kann nicht gelöst werden > es folgt Schritt 3.
Schritt 3: Die Kita-Leitung gibt die Beschwerde an den Träger weiter.
- Terminiertes Gespräch mit allen Beteiligten, Beschwerde kann gelöst werden > Verfahren beendet.
- Terminiertes Gespräch mit allen Beteiligten, Beschwerde kann nicht gelöst werden > es folgt Schritt 4.
Schritt 4: Entscheidung durch den Träger oder Meldung eines besonderen Vorkommnisses gem. §47 Abs. 2 SGB VIII beim Jugendamt, Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, welches dann alle weiteren Schritte einleitet.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
„Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJHG § 22 ff )“
Auf die Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bezieht sich §22 ff.
§ 26
(1) Die Tageseinrichtung für Kinder hat einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote fördern. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben.
(2) Für die Ausgestaltung und Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages ist der Träger der Tageseinrichtung unter Mitwirkung der Erziehungsberechtigten verantwortlich.
(3) In den Räumen und auf dem Gelände der Tageseinrichtung ist das Rauchen untersagt.
§ 22
Der Förderauftrag umfasst Erziehung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
Basis unserer Arbeit ist der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan.